§ 44 Abs. 1 Nr. 17 KrZwMGGesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute
entgegen § 28 Absatz 1 Satz 2 einen Kreditnehmer unangemessen beeinflusst,
§ 39 Abs. 1 KrZwMGGesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute
Steht es fest oder rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass ein Unternehmen unerlaubt Kreditdienstleistungen erbringt oder erbracht hat oder dass es in die…
§ 37 Abs. 1 Nr. 15 KrZwMGGesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute
ein Kreditkäufer oder ein Kreditdienstleister entgegen § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in seiner Beziehung zum Kreditnehmer nicht nach Treu und Glauben und unter…
§ 8 Abs. 1 KredWGÄndG 3Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig der Pflicht zur Anzeige nach § 4 nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt oder in einer…