§ 39e Abs. 2 EEG 2023Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Auf Antrag, den der Bieter vor Ablauf der Frist nach Absatz 1 gestellt hat, verlängert die Bundesnetzagentur die Frist, nach der der Zuschlag erlischt, wenn Die…
§ 36e Abs. 2 EEG 2023Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Auf Antrag, den der Bieter vor Ablauf der Frist nach Absatz 1 gestellt hat, verlängert die Bundesnetzagentur die Frist, nach der der Zuschlag erlischt, wenn…
§ 18 Abs. 2 GEEVVerordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung für Strom aus erneuerbaren Energien
Der Zuschlag erlischt nach der in § 36e Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes festgelegten Frist. Für Windenergieanlagen an Land im Bundesgebiet kann auf…
§ 39 Abs. 2 Nr. 22 GEEVVerordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung für Strom aus erneuerbaren Energien
die Frist zum Erlöschen von Zuschlägen bei Nichtrealisierung abweichend von § 22 Absatz 3, wobei die Frist sechs Monate nicht unterschreiten und 32 Monate nicht…
§ 55 Abs. 5a EEG 2023Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Im Fall einer Zuschlagsverlängerung nach § 36e Absatz 2 oder Absatz 3 oder nach § 39e Absatz 2 verlängern sich die Fristen der Absätze 1, 4, 4a und 5 um die…