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Der Höchstwert in den Ausschreibungen beträgt für
KWK-Anlagen 7,0 Cent pro Kilowattstunde KWK-Strom und
innovative KWK-Systeme 12,0 Cent pro Kilowattstunde KWK-Strom.
zu der Festlegung von Mindest- und Höchstpreisen für Gebote sowie zur Möglichkeit der Anpassung dieser Höchstpreise,
für den KWK-Leistungsanteil von bis zu 50 Kilowatt: 8 Cent je Kilowattstunde,
„Höchstwert“ der Wert, der bei einer Ausschreibung höchstens als Gebotswert nach § 39 abgegeben werden darf,
Der Höchstwert beträgt in den Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten und in der Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten jeweils 244 000 Euro je Megawatt…
„Höchstwert“ der Wert in Cent pro Kilowattstunde KWK-Strom, der höchstens angegeben werden darf,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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