§ 29 Abs. 2 LA-EG-SaarÜberleitung der Behördenorganisation im Saarland
Ausgleichsämter sind die bei den Stadt- und Landkreisen bestehenden Feststellungsbehörden. Bis zur Bildung von Ausgleichsausschüssen werden deren Geschäfte…
§ 308 Abs. 1 LAGGesetz über den Lastenausgleich
Für jeden Landkreis und jeden Stadtkreis wird innerhalb der allgemeinen Verwaltung oder einer anderen bestehenden Behörde ein Ausgleichsamt eingerichtet; im…
§ 311 Abs. 1 LAGGesetz über den Lastenausgleich
Für jedes Land wird ein Landesausgleichsamt eingerichtet; erforderlichenfalls sind Außenstellen dieses Amtes einzurichten. Das Landesausgleichsamt ist bei einer…
§ 1 Abs. 3 LA-EG-SaarGrundsatz
Die Vorschriften des Lastenausgleichsgesetzes über die Ausgleichsabgaben gelten im Saarland nur nach Maßgabe des § 106 Abs. 2 des Gesetzes über die Einführung…
§ 1 Abs. 1 LA-EinfDV-SaarVerordnung zur Einführung von Rechtsverordnungen zum Lastenausgleichsrecht im Saarland
Die auf Grund des Ersten, Dritten und Vierten Teils des Lastenausgleichsgesetzes, auf Grund des Feststellungsgesetzes und des Gesetzes über einen…