§ 1 Abs. 1 LA-EinfDV-SaarVerordnung zur Einführung von Rechtsverordnungen zum Lastenausgleichsrecht im Saarland
Die auf Grund des Ersten, Dritten und Vierten Teils des Lastenausgleichsgesetzes, auf Grund des Feststellungsgesetzes und des Gesetzes über einen…
§ 30 Abs. 1 LA-EG-SaarÜberleitung anhängiger Verfahren
Für die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes anhängigen Verfahren über Unterhaltshilfe nach dem saarländischen Unterhaltshilfe-Gesetz gilt folgendes: Für das…
§ 1 Abs. 3 LA-EG-SaarGrundsatz
Die Vorschriften des Lastenausgleichsgesetzes über die Ausgleichsabgaben gelten im Saarland nur nach Maßgabe des § 106 Abs. 2 des Gesetzes über die Einführung…
§ 32 Abs. 2 Nr. 2 LA-EG-SaarÜberleitung nach saarländischem Recht begründeter Verpflichtungen auf den Ausgleichsfonds
bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes durch Bescheid begründete Ansprüche auf andere Leistungen aus Mitteln der Gemeinschaftshilfeabgabe; bei Bescheiden, die…
§ 13 Abs. 2 9. RAGNeuntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Absatz 1 gilt im Saarland mit der Maßgabe, daß das Bundesentschädigungsgesetz und das Lastenausgleichsgesetz unter Berücksichtigung ihrer im Saarland geltenden…