§ 10 Abs. 1 SächsLadÖffGSächsisches Ladenöffnungsgesetz
In Verkaufsstellen dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nur während der ausnahmsweise zugelassenen Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von…
§ 17 Abs. 1 LadSchlGArbeitszeit an Sonn- und Feiertagen
In Verkaufsstellen dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nur während der ausnahmsweise zugelassenen Öffnungszeiten (§§ 4 bis 15 und die hierauf gestützten…
§ 1 Abs. 3 SonntVerkVVerordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
Die Vorschriften der §§ 5, 10, 11, 13 bis 15 des Gesetzes über den Ladenschluß bleiben unberührt.
§ 11 LadSchlGVerkauf in ländlichen Gebieten an Sonntagen
Die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen in…
§ 3 Abs. 2 SächsLadÖffGSächsisches Ladenöffnungsgesetz
Außerhalb der in Absatz 1 genannten Zeiten und an Sonn- und Feiertagen sind die Öffnung von Verkaufsstellen und das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von…