§ 1 Abs. 1 LaFoVErmÜVO SNÜbertragung auf das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
übertragen.
§ 2 Abs. 2 Nr. 2 SächsBBiGAVOSächsische Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifkationsfeststellungsgesetzen
im Übrigen das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
§ 1 Abs. 1 ZuLaFoGeVO SNZuständigkeitsverordnung Landwirtschaft/Forsten/Gentechnik
Soweit in dieser Verordnung oder in anderen Rechtsvorschriften keine besonderen Zuständigkeitsvorschriften getroffen sind, obliegt im Geschäftsbereich des…
§ 2 Abs. 2 NRW-32096Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz werden, soweit es für meinen Geschäftsbereich tätig wird, die Befugnisse nach Absatz 1 für seinen…