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Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung der Entschädigungsrente vor und macht der Berechtigte glaubhaft, daß ihm ein Vermögensschaden von mehr als 20.000 Reichsmark entstanden ist, so können bis zur Festsetzung des Anspruchs auf Entschädigungsrente Vorauszahlungen auf die Entschädigungsrente in Höhe von 11 Euro monatlich gewährt werden.
Die saarländischen Vorauszahlungen sind bei der Zuerkennung von Kriegsschadenrente nach dem Lastenausgleichsgesetz so zu behandeln, als ob im Zeitpunkt ihrer…
wenn sich zum 1. Januar 2006 jeweils ein Auszahlungsbetrag von weniger als 5 Euro monatlich ergeben würde,
Kriegsschadenrente wird bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen mit Wirkung vom 1. April 1952 ab gewährt, wenn der Antrag bis zum 1. Mai 1953 gestellt wird;…
In den Fällen des § 1 Abs. 1 und 2 sind, wenn der Anspruch auf Hauptentschädigung durch die Gewährung von Unterhaltshilfe oder von Unterhaltshilfe und…
Sind Vorauszahlungen vor oder während der Gewährung von Unterhaltshilfe nach dem saarländischen Unterhaltshilfe-Gesetz gewährt worden, sind sie bei der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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