§ 9 Abs. 1 Nr. 3 LandBauMechMstrVZiel und Gliederung der Prüfung in Teil II
nach Maßgabe des § 12 „Einen Betrieb im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk führen und organisieren“.
§ 3 Abs. 2 ZwrMechMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Zweiradmechaniker-Handwerk
Die Prüfung in Teil I gliedert sich in folgende Prüfungsbereiche:
§ 3 Abs. 2 PräzwMechMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk
Der Teil I der Meisterprüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
§ 3 Abs. 2 FeinwerkMechMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Feinwerkmechaniker-Handwerk
Die Prüfung in Teil I gliedert sich in ein Meisterprüfungsprojekt nach § 4 und ein darauf bezogenes Fachgespräch nach § 5. Das Meisterprüfungsprojekt und das…
§ 14 Abs. 2 LandBauMechMstrVAllgemeine Prüfungs- und Verfahrensregelungen, weitere Regelungen zur Meisterprüfung
Die Prüfung in den Teilen III und IV der Meisterprüfung bestimmt sich nach der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung.