§ 48 Abs. 1 LAP-htVerwDVFachgebiete, Einstellungsvoraussetzungen
In der Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik ist eine vertiefte Ausbildung in den Fachgebieten Maschinen- und Elektrotechnik der Wasserstraßen oder…
§ 16 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a GtDBahnVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst – Fachrichtung Bahnwesen –
im Schwerpunkt Bauingenieurwesen: Technik, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Eisenbahnanlagen,
§ 4 Nr. 2 LAP-gbautDVVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes
ein Abschlusszeugnis (Diplom) einer Technischen Fachhochschule in den Fachrichtungen Architektur (Hochbau), Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektro- oder…
§ 41 Nr. - LAP-htVerwDVGliederung der Ausbildung
Schifffahrtswesen; Befähigungswesen und Lotswesen in der Schifffahrt
§ 40 LAP-htVerwDVEinstellungsvoraussetzungen, Fachgebiet
Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber eingestellt die gemäß § 5 Nummer 2 ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium des Bauingenieurwesens mit einer…