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Die Einstiegsämter für Beamtinnen und Beamte sind folgenden Besoldungsgruppen zuzuweisen:
in der Laufbahngruppe 1 als erstes Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 5,
in der Laufbahngruppe 1 als zweites Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 6, in technischen Laufbahnen der Besoldungsgruppe A 6 oder A 7,
in der Laufbahngruppe 2 als erstes Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 9, in technischen Laufbahnen der Besoldungsgruppe A 10,
in der Laufbahngruppe 2 als zweites Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 13.
Laufbahnen, in denen auf Grund des § 25 Absatz 1 das Einstiegsamt einer höheren Besoldungsgruppe zugewiesen worden ist,
für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt,
in Laufbahnen des mittleren nichttechnischen Dienstes der Besoldungsgruppe A 6, in Laufbahnen des mittleren technischen Dienstes der Besoldungsgruppe A 6 oder A…
Es gibt die Laufbahngruppen 1 und 2. Innerhalb der Laufbahngruppen gibt es nach Maßgabe des Besoldungsrechts erste und zweite Einstiegsämter. Der Zugang zu…
sich im Beförderungsamt der Besoldungsgruppe A 13 befinden und die Bildungs- und Zugangsvoraussetzungen für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt nach § 4…
der Laufbahngruppe 1 mit dem zweiten Einstiegsamt mindestens nach der Besoldungsgruppe A 9,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.