§ 54 NRW-26994Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz - LFoG)
Die mit dem Forstschutz beauftragten Vollzugsdienstkräfte im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Dienstkleidung…
§ 40 Abs. 2 SächsWaldGWaldgesetz für den Freistaat Sachsen
Die Bediensteten im forstlichen Außendienst der Forstbehörden haben bei forstaufsichtlichen Tätigkeiten die Stellung von Polizeibediensteten im Sinne des…
§ 7 Abs. 2 SN-3400Forstdienstkleidungsverordnung
Privatforstbedienstete, die nach § 50 Abs. 3 Nr. 2 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen als Forstschutzbeauftrage verpflichtet sind, tragen die…
§ 68 Abs. 1 NRW-26994Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz - LFoG)
Dienstkräfte der Landesforstverwaltung mit abgeschlossener forstlicher Ausbildung sind nach Maßgabe einer vom Ministerium zu erlassenden Verwaltungsverordnung…
§ 44 Abs. 3 SächsWaldGWaldgesetz für den Freistaat Sachsen
Körperschaftliche Forstbedienstete sowie Angestellte im Privatforstdienst, denen eine Berufsbezeichnung nach Absatz 1 verliehen worden ist, können als…