Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit dem In-Kraft-Treten dieses Staatsvertrags gilt in den abzutretenden Gebieten jeweils das Recht des aufnehmenden Landes und der dort zuständigen Gemeinden und Gemeindeverbände. Gleichzeitig tritt in den abzutretenden Gebieten das bisherige Landes- und Ortsrecht außer Kraft. Für die vor dem In-Kraft-Treten dieses Staatsvertrags entstandenen Rechte und Rechtsverhältnisse bleiben die bis dahin geltenden Vorschriften maßgebend.