Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
Für alle finanzwirksame Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Das Nähere bestimmt das Ministerium der Finanzen.
In geeigneten Bereichen ist eine Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen.
In geeigneten Bereichen ist eine Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen.
In geeigneten Bereichen soll eine Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt werden.
In geeigneten Bereichen ist eine Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen.
Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen.
Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind unter Beachtung des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nur die Ausgaben und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.