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Die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis vom 31. März 1977 (Amtsbl. S. 405) wird geändert, sodass folgende Flurstücke in der Gemeinde Nalbach, Gemarkung Nalbach, nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L 3.05.06 sind: Flur 4: 3/13, 3/11, 538/3, 537/3 (jeweils teilweise), Flur 5: 1/65 (teilweise). Der neue Grenzverlauf des Landschaftsschutzgebietes orientiert sich an den im Bebauungsplan der Gemeinde Nalbach „Bierbach Ziegelei“ dargestellten Außengrenzen.