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Anlage 2 LMBVV — (zu § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) Wirkstoffe von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, die bei Erzeugnissen, die zur Herstellung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder bestimmt sind, nicht angewendet werden dürfen | Junoda