§ 9 Abs. 1 LNGVVerfahren für die kurzfristige Vergabe von zurückgehaltenen Kapazitäten von LNG-Anlagen
Die kurzfristige Vergabe von Kapazitäten hat in Form von Slots zu erfolgen, die möglichst gleichmäßig über das Buchungsjahr verteilt sein müssen. Die Vergabe…
§ 5 Abs. 2 LNGVBuchungsauflagen für langfristig Buchende
Der Betreiber einer LNG-Anlage hat die Jahresdurchsatzkapazität seiner Anlage zu bestimmen.
§ 6 Abs. 2 LNGVVerfahren der erstmaligen langfristigen Vergabe von Kapazitäten von LNG-Anlagen
Alle Buchungsanfragen innerhalb des Zeitfensters nach Absatz 1 Nummer 1 gelten als zeitgleich eingegangen.
§ 13 Abs. 3 LNGVVorgaben für das Verfahren zur Vergabe ungenutzter Kapazitäten von LNG-Anlagen
Ab dem 18. Tag vor dem Datum der geplanten Entladung oder am zweiten Tag nach dem nach Absatz 1 Satz 2 bestimmten Datum können alle Nutzer eine Buchungsanfrage…
§ 8 Abs. 1 LNGVReservierungsquote
Der Betreiber einer LNG-Anlage muss eine Reservierungsquote in Höhe von mindestens zehn Prozent der Jahresdurchsatzkapazität für eine kurzfristige Vergabe von…