Gesetze
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Verkaufsstellen im Sinne dieses Gesetzes sind
Ladengeschäfte aller Art, Apotheken und Tankstellen,
sonstige Verkaufsstände, falls in ihnen ebenfalls von einer festen Stelle aus ständig Waren zum Verkauf an jedermann gewerblich angeboten werden. Dem gewerblichen Anbieten steht das Zeigen von Mustern, Proben und Ähnlichem gleich, wenn Warenbestellungen in der Einrichtung entgegengenommen werden.
Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind die gesetzlichen Feiertage.
Reisebedarf im Sinne dieses Gesetzes sind Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Filme, Tonträger, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken und Spielzeug geringen Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleinen Mengen sowie ausländische Geldsorten.
Im Sinne dieses Gesetzes sind
Verkaufsstellen im Sinne dieses Gesetzes sind
für Beamtinnen und Beamte der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts die durch Gesetz…
1Verkaufsstellen im Sinne dieses Gesetzes sind
Im Sinne dieses Gesetzes ist:
Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet der Begriff:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.