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Das Gesetz tritt am 15. Juli 1962 in Kraft. redaktioneller Hinweis: (Artikel 5 des Gesetzes vom 29. März 2007 (GV. NRW. S. 140), in Kraft getreten am 1. Juli 2007) Übergangsregelung zu Artikel 1 und 2 Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes sind die Beschäftigten des „Instituts für Aus- und Fortbildung der Polizei NRW“ auf das „Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei“ und die Beschäftigten der „Zentralen Polizeitechnischen Dienste“ auf das „Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste“ übergeleitet. Zum Textanfang
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1962 in Kraft. Hinweis: (Artikel 5 des Gesetzes zur Modernisierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und zur Anpassung weiterer…
Das Gesetz tritt am 1. Juli 1958 in Kraft. Zum Textanfang
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1973 in Kraft. Die Vorschriften dieses Gesetzes, die zum Erlaß von Verordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung…
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1993 in Kraft.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 1975 in Kraft.
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Juli 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesbeamtenversorgungsgesetz vom 16. Mai 2013 (GV. NRW. S.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.