Art I LorbBlErl 2013Auf Grund des § 3 Absatz 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten…
Art 5 StiftEinsatzMedBWErl 2025Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr
Dieser Erlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr vom 27. Januar 2022…
Art II Abs. 1 LorbBlErl 2013Das Silberne Lorbeerblatt ist ein Ehrenzeichen. Es wird als Auszeichnung für herausragende sportliche Leistungen auf internationaler Ebene verliehen.
Art IV Abs. 1 LorbBlErl 2013Die Auszeichnung mit dem Silbernen Lorbeerblatt setzt eine vorbildliche menschliche und charakterliche Haltung der oder des Auszuzeichnenden voraus.
Art 2 OrdenErl 2022Erlass über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
Dieser Erlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.