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Aufgabe des Vorbereitungsdienstes ist die Vorbereitung auf die Unterrichtspraxis und Erziehung an Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen im Halbtags- wie Ganztagsbetrieb unter besonderer Berücksichtigung der Bildungsziele sowie des spezifischen Auftrages des Gymnasiums, aufbauend auf den im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten. Der Vorbereitungsdienst soll die Studienreferendarinnen und Studienreferendare zur inklusiven Unterrichtung und Erziehung aller Schülerinnen und Schüler sowie zu einem förderlichen Umgang mit Heterogenität befähigen.
Die Ausbildung muss sich in angemessenem Umfang auf den Unterricht der gymnasialen Oberstufe beziehen. Hiervon ausgenommen ist das mit Bildender Kunst oder Musik kombinierte Fach, sofern auf der Grundlage der Ersten Staatsprüfung in diesem Fach die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I angestrebt wird.