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Die Aufnahme von Krediten durch das Land erfolgt im Rahmen des jeweiligen Haushaltsgesetzes durch a) Ausgabe von Schuldverschreibungen, insbesondere durch Begebung von Schuldbuchforderungen und Inhaberschuldverschreibungen, b) Aufnahme von Darlehen gegen Schuldschein, c) sonstige Finanzierungsinstrumente.
Im Rahmen des jeweiligen Haushaltsgesetzes können derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden.
Im Rahmen des jeweiligen Haushaltsgesetzes können an den Finanzmärkten eingeführte derivative Finanzierungsinstrumente eingesetzt werden.
Die Leistung von Ausgaben, die durch Einnahmen aus Krediten gedeckt werden sollen und als solche im Haushaltsgesetz oder im Haushaltsplan bezeichnet sind, und…
Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Landes entziehen und die Finanzlage des Landes erheblich…
Die Kreditaufnahme erfolgt durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen nach dem in § 20 Abs. 2 Bundesbankgesetz vorgesehenen Verfahren…
Die Kreditaufnahme erfolgt durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen und Schatzwechseln oder durch Aufnahme von Darlehen gegen Schuldschein.
Das Land kann Finanzhilfen in Form von Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften, Garantien und revolvierenden Fonds gewähren.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.