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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kleberbachtal“ vom 1. Dezember 1988 (Amtsbl. 1989 S. 1) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Neunkirchen vom 30. September 1988 (Amtsbl. S. 1063) und die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis St. Ingbert vom 2. Juni 1970 (Amtsbl. S. 631) sowie die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Im Glashüttental/Rohrbachtal“ vom 5. November 1990 (Amtsbl. 1990, S. 1254) in den jeweils geltenden Fassungen außer Kraft. Anlage