LTGO SL 2023 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 53 LTGO SL 2023Schriftliche WahlBekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023 § 52§ 54 Bei schriftlicher Wahl erläutert die Präsidentin oder der Präsident vorher den Stimmzettel und das Verfahren. IX. Abschnitt: Sitzungsbericht § 52