Anlage I Kap XI C III Nr. 4 EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
(nicht mehr anzuwenden)
(XXXX) §§ 105 bis 107 BVFGGesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge
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§ 21 Abs. 1 FlRGGesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe
(weggefallen)
(XXXX) §§ 368 bis 372 LAGGesetz über den Lastenausgleich
(Die Vorschriften sind überholt.)