LuftPersV — InhaltsübersichtAbschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften›Unterabschnitt 1 Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder zur Erneuerung einer Lizenz, eines Luftfahrerscheins oder einer BerechtigungGesetzBund(XXXX) §§ 118 und 119 LuftPersV(weggefallen)Verordnung über Luftfahrtpersonal · Abschnitt 3, Unterabschnitt 1 § 117Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 117