LuftPersV — InhaltsübersichtAbschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften›Unterabschnitt 3 Durchführung der Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen; Berücksichtigung einer theoretischen VorbildungGesetzBund§ 130 LuftPersV(weggefallen)Verordnung über Luftfahrtpersonal · Abschnitt 3, Unterabschnitt 3 § 129Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 129