Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Ausbildungserlaubnis wird
für zugelassene Ausbildungsorganisationen in Form eines Zeugnisses nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 erteilt,
für genehmigte Ausbildungseinrichtungen in Form einer Zulassung erteilt,
für Betriebe für die Ausbildung von technischem Personal nach § 23 Absatz 2 in Form einer Genehmigung erteilt.
genehmigte Ausbildungseinrichtungen nach dieser Verordnung,
die in Anlage 3 genannten Angaben,
Die nach § 26 zuständige Stelle erteilt dem Ausbildungsbetrieb die Ausbildungserlaubnis, wenn
bei Personen,
Erlaubnisse sind:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.