LuftPersV — InhaltsübersichtAbschnitt 1 Erlaubnispflicht, Ausbildung und Tauglichkeit›Unterabschnitt 10 (weggefallen)GesetzBund§ 98 LuftPersV(weggefallen)Verordnung über Luftfahrtpersonal · Abschnitt 1, Unterabschnitt 10(XXXX) §§ 99 bis 103 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).(XXXX) §§ 99 bis 103