§ 6 SchRegDVVerordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
Sind Abschriften von Urkunden zu den Registerakten zu nehmen, so können in den Abschriften Teile der Urkunde, die für die Führung des Schiffsregisters ohne…
§ 22 Abs. 3 SchRegDVVerordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
Soll die Abschrift eines Teils eines Registerblatts erteilt werden, so sind in die Abschrift die Eintragungen aufzunehmen, die den Gegenstand betreffen, auf den…
§ 10a Abs. 3 GBOGrundbuchordnung
Durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit Zustimmung des Bundesrates kann vorgesehen werden, daß für die Führung…
§ 59 Abs. 1 SchRegOSchiffsregisterordnung
Urkunden, auf die eine Eintragung sich gründet oder Bezug nimmt, hat das Registergericht aufzubewahren. Eine solche Urkunde darf nur herausgegeben werden, wenn…
§ 7 Abs. 2 VRVVereinsregisterverordnung
Werden Urkunden, die zum Register einzureichen waren, zurückgegeben, so wird eine beglaubigte Abschrift zurückbehalten. Wird ein Dokument aus anderen Akten des…