§ 57b Abs. 1 LuftVGLuftverkehrsgesetz
Die Streitigkeiten nach den §§ 57 und 57a betreffen Zahlungsansprüche bis zu 5 000 Euro aus einer Luftbeförderung, die einem Verbraucher (§ 13 des Bürgerlichen…
§ 1 Abs. 1 Nr. 4 LuftSchlichtVAnerkennung
denjenigen Vorschriften der nach § 42 Absatz 1 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung, die die Anforderungen nach Nummer 3…
§ 57 Abs. 1 LuftVGLuftverkehrsgesetz
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und dem Bundesministerium für Wirtschaft…
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 LuftSchlichtVVerfahrensordnung
nach den §§ 57 und 57b des Luftverkehrsgesetzes,
§ 18 Abs. 2 LuftSchlichtVÜbergangsregelung
Die durch Artikel 22 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der…