Art 20 Abs. 2 VReformGGesetz zur Umsetzung des Versorgungsberichts
Artikel 5 Nr. 20 Buchstabe n dieses Gesetzes und § 81 des Bundesbesoldungsgesetzes gelten entsprechend für Zulagen nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Übernahme…
§ 1 Abs. 1 BAFlSBAÜbnGGesetz zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung
Beamte und Arbeitnehmer bei der Bundesanstalt für Flugsicherung, die nicht aus dem Beamtenverhältnis oder aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, sind vom…