§ 53 Abs. 1 LuftVZOAnzuwendende Vorschriften
Für die Betriebsaufnahme und die Pflichten des Landeplatzhalters gelten § 41 Abs. 1, § 43 Abs. 1, §§ 44 und 45 Abs. 1 bis 3 und § 46 Abs. 5 sowie § 46a, für die…
§ 4 Nr. 4 BeauftrVVerordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden
Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht…
§ 2 Nr. 4 BeauftrVVerordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden
Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht…
§ 3 Nr. 4 BeauftrVVerordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden
Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht…
§ 1 Nr. 4 BeauftrVVerordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden
Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht…