Verordnung über die Nachdiplomierung der Beamten und Beamtinnen des gehobenen Dienstes bei der Landesversicherungsanstalt für das Saarland Vom 24. März 1986
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Anlage Anlage 1 Anlage 2
§ 5 LVAgDNachdiplV SL
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