Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im laufenden Studienjahr haben vollzeitbeschäftigte hauptamtlich Lehrende ihr Lehrangebot regelmäßig an mindestens drei Tagen pro Woche zu erbringen. Ausnahmen dürfen nur durch die Leitung der Fachhochschule erteilt werden. Diese regelt auch, inwieweit hauptamtlich Lehrende darüber hinaus in der Fachhochschule für Aufgaben in der Studienberatung und Betreuung zur Verfügung zu stehen haben. Die Leitung der Fachhochschule gewährleistet die Erfüllung der Lehrverpflichtung.
Lehrkräfte sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen…
Der Lehrauftrag wird auf Antrag des Fachbereichsrates von der Rektorin oder vom Rektor über die Erbringung einer Lehrleistung in Höhe einer bestimmten Zahl von…
Der Umfang der Lehrverpflichtung wird nach Lehrveranstaltungsstunden angegeben. Eine Lehrveranstaltungsstunde umfasst eine Lehrtätigkeit von mindestens 45…
Die Dozenten vermitteln den Studierenden Fachwissen und unterweisen sie in der Anwendung fachbezogener wissenschaftlicher Methoden auf der Grundlage besonderer…
Die Lehrenden sind verpflichtet, der Präsidentin oder dem Präsidenten jeweils am Ende des Studienjahres die konkret erbrachten Lehr- und…
Für Lehrende, die in Absatz 1 nicht besonders aufgeführt sind, gilt die Lehrverpflichtung der dort genannten Lehrenden, denen sie nach Amt und Aufgabe am…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.