§ 34 Abs. 1 Nr. 2 LwAnpGWirkungen der Eintragung
Die Mitglieder der LPG sind nach Maßgabe des Umwandlungsbeschlusses an dem Unternehmen nach den für die neue Rechtsform geltenden Vorschriften beteiligt. Rechte…
§ 26 Abs. 1 Nr. 3 LwAnpGInhalt und Anlagen des Umwandlungsbeschlusses
die Beteiligung der Mitglieder der LPG an dem Unternehmen nach den für die neue Rechtsform geltenden Vorschriften;
§ 29 Abs. 1 LwAnpGAnzuwendende Gründungsvorschriften, Kapitalschutz
Auf den Formwechsel sind die für die neue Rechtsform geltenden Gründungsvorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes…
§ 38a LwAnpGUmwandlung eingetragener Genossenschaften
Eine eingetragene Genossenschaft, die durch formwechselnde Umwandlung einer LPG entstanden ist, kann durch erneuten Formwechsel in eine rechtsfähige…
§ 31 Abs. 2 LwAnpGAnmeldung und Eintragung des Formwechsels
Der Vorstand der LPG hat einen Hinweis auf den bevorstehenden Formwechsel zur Eintragung in das Register des Sitzes der LPG anzumelden. Das neue Unternehmen…