Gesetze
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Die Wasserbehörden sind Sonderordnungsbehörden. Die ihnen nach dem Wasserhaushaltsgesetz und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben gelten als solche der Gefahrenabwehr.
Sonderordnungsbehörden sind die Behörden, denen durch Gesetz oder Verordnung auf bestimmten Sachgebieten Aufgaben der Gefahrenabwehr oder in ihrer Eigenschaft…
Die den zuständigen Behörden nach den in Absatz 1 genannten Vorschriften obliegenden Aufgaben gelten als solche der Gefahrenabwehr.
Die Ordnungsbehörden führen diese Aufgaben nach den hierfür erlassenen besonderen Gesetzen und Verordnungen durch. Soweit gesetzliche Vorschriften fehlen oder…
Für den Vollzug dieses Gesetzes ist das Landesamt als Sonderordnungsbehörde zuständig. Die dem Landesamt nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben gelten als…
Hafenbehörde ist die örtliche Ordnungsbehörde. Die Durchführung dieser Verordnung obliegt der Hafenbehörde. Sie hat ferner die Aufgabe, Gefahren, durch die die…
Die Naturschutzbehörden sind Sonderordnungsbehörden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.