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Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers erstreckt sich auf das Gewässerbett und seine Ufer. Zur Unterhaltung gehört auch die Freihaltung, Reinigung und Räumung des Gewässerbettes und der Ufer von Unrat, soweit es dem Umfang nach geboten ist.
Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Unterhaltungslast). Zur…
Wenn es die Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands nach Absatz 1 erfordert, gehören zur Unterhaltung besonders die Räumung, die Freihaltung, der Schutz und die…
die Gewässereigentümer Unterhaltungsmaßnahmen am Gewässer zu dulden;
die nach § 39 erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen sowie die Pflichten nach § 41 Absatz 1 bis 3 näher festlegen,
Die Unterhaltung der fließenden Gewässer obliegt
1Bei der Unterhaltung der Gewässer sind die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Fischerei zu beachten. 2Grundsätzlich ist ein natürlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.