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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation,
Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen,
Einsatz von Arbeitsmitteln,
Annahme von Gütern,
Lagerung von Gütern,
Kommissionierung und Verpackung von Gütern,
Versand von Gütern.
Lagerung von Gütern,
Annahme und Lagerung von Gütern,
Fachlagerist/Fachlageristin,
Funktion und Einsatz von Arbeitsmitteln,
Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Fachlagerist/Fachlageristin gemäß § 1 Nr. 1 kann nach den Vorschriften dieser Verordnung für das dritte Ausbildungsjahr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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