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Die Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank [2] ist von Verwaltungsgebühren befreit.
Bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Grundstücken und Grundstückszubehör durch die Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank [2] dürfen das Land und die Gemeinden (Gemeindeverbände) Steuern oder Gebühren nicht erheben.