LZulVO NRW — InhaltsübersichtGesetz§ 1 LZulVO NRW- aufgehoben -Verordnung über die Gewährung von Zulagen für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen des Landes Nordrhein-Westfalen§ 2 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).§ 2