§ 2 Abs. 5 MADGAufgaben
Der Militärische Abschirmdienst Soweit auch die Zuständigkeit des Bundesnachrichtendienstes betroffen ist, nimmt der Militärische Abschirmdienst seine…
§ 4 Abs. 4 MADGAllgemeine Befugnisse zur Datenerhebung
Der Militärische Abschirmdienst darf zur Erfüllung seiner Aufgaben Einsicht in die Personalakten der Personen nehmen, die dem Geschäftsbereich des…
§ 25 Abs. 1 MADGBesondere Eigensicherungsbefugnisse
Der Militärische Abschirmdienst darf zur Erfüllung seiner Aufgabe nach § 2 Absatz 4 zur Eigensicherung Befugnisse nach Maßgabe der folgenden Absätze nutzen.
§ 16 Abs. 1 MADGEinsichtnahme in Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik; Asservatenauswertung
Der Militärische Abschirmdienst darf Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik einsehen, soweit die betroffene Person in die Einsichtnahme…