§ 10 MADVDV
Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
Im mündlichen Teil des Auswahlverfahrens werden insbesondere die sozialen Kompetenzen, die für die Tätigkeiten im mittleren Auswärtigen Dienst erforderliche Motivation sowie die Kommunikationsfähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber geprüft.
Der mündliche Teil besteht aus einem oder einer Kombination der folgenden Auswahlinstrumente: Bei Bedarf kann der mündliche Teil des Auswahlverfahrens durch weitere Auswahlinstrumente ergänzt werden.
Einzelgespräch mit strukturiertem oder teilstrukturiertem Interview,
Einzelgespräch mit einer Psychologin oder einem Psychologen,
Simulationsaufgabe und
Gruppenaufgabe.