§ 2 12. MalerArbbVZwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Maler- und Lackiererhandwerk
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.
§ 3 12. MalerArbbVZwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Maler- und Lackiererhandwerk
Diese Verordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft.
§ 18 BüPinAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher und zur Bürsten- und Pinselmacherin
Diese Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bürsten- und Pinselmacher-Ausbildungsverordnung vom 14. Dezember 1984 (BGBl. I S.…
§ 20 FintMechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuginterieur-Mechaniker und zur Fahrzeuginterieur-Mechanikerin
Diese Verordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuginnenausstatter/zur…
§ 22 DachAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Dachdecker und zur Dachdeckerin
Diese Verordnung tritt am 1. August 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Dachdecker/zur Dachdeckerin vom 13. Mai 1998…