Gesetze
Gesetz wird geladen …
Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156) wird bekannt gemacht, dass von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind. Dieses Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 27. März 2000 (BGBl. I S. 445).
die Flagge der "Internationalen Atomenergie-Organisation" (Anlage 1),
das Emblem der "Afrikanischen Organisation für geistiges Eigentum" (Anlage 2),
Name, Abkürzung und Embleme des "Inernationalen Büros für Maß und Gewicht" (Anlage 3)
Bundesministerium der Justiz
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.