§ 8 Abs. 1 MarketFachwBAProFVForm und Ablauf der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in
§ 3 Abs. 3 Nr. 4 WFachwPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin
Marketing und Vertrieb,
§ 3 Abs. 2 Nr. 6 GesWFachwPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen
Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.
§ 3 Abs. 3 Nr. 3 IndFachwirtPrV 2010Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriefachwirt und Geprüfte Industriefachwirtin
Marketing und Vertrieb nach § 5 Absatz 3,
§ 4 Abs. 6 Nr. 3 GesWFachwPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen
Planen und Entwickeln von Marketingkonzepten,