§ 38 Abs. 1 GBPolVDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt ein Abschlusszeugnis. Das Abschlusszeugnis enthält mindestens die abschließende Rangpunktzahl und…
§ 27 Abs. 1 MBankDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, erhält ein Abschlusszeugnis, das die in der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung erreichten Rangpunktzahlen…
§ 26 Abs. 1 MWDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes
Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, erhält ein Abschlusszeugnis. Das Abschlusszeugnis enthält:
§ 27 Abs. 1 HBankDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, erhält ein Abschlusszeugnis, das die in der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung erreichten Rangpunktzahlen…
§ 64 Abs. 1 MDBNDVerfSchVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt ein Abschlusszeugnis.