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Die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-Sicherheit erstreckt sich auf die in Anlage 2 Abschnitt C genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
In der Prüfung der Zusatzqualifikation soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
technische und organisatorische IT-Sicherheitsmaßnahmen aufgrund gesetzlicher und betrieblicher Regelungen zu erarbeiten und abzustimmen,
IT-Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen und
die umgesetzten IT-Sicherheitsmaßnahmen zu überwachen.
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