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(Fundstelle: BGBl. I 2006, 1106 - 1108)
In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a bis d,
Stellung des Ausbildungsbetriebes im Gesundheitswesen; Anforderungen an den Beruf, Lernziele a und b,
Organisation und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes, Lernziele a bis c,
Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, Lernziel b,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Lernziele a, b und d,
Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziel b,
In einem Zeitraum von vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, Lernziel c,
Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziele b bis d und f,
Schutz vor Infektionskrankheiten, Lernziel c,
Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziele c und d,
Qualitätsmanagement, Lernziele a und e,
Zeitmanagement, Lernziele a, b und d,
Abrechnungswesen, Lernziel d,
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,
Dokumentation, Lernziele c und d,
Datenschutz und Datensicherheit,
Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziel g,
Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziel b,
Handeln bei Not- und Zwischenfällen, Lernziele a und b,
In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Lernziel c,
Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziel a,
Schutz vor Infektionskrankheiten, Lernziel b,
Beraten von Patienten und Patientinnen, Lernziel a,
Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziel f,
Arbeiten im Team, Lernziele b und d,
Marketing, Lernziel c,
Verwaltungsarbeiten,
Materialbeschaffung und -verwaltung, Lernziele a bis c und e,
Abrechnungswesen, Lernziel b,
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel b,
Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziel d,
Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziele g und j,
Umgang mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen sowie Heil- und Hilfsmitteln, Lernziel a,
Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziel f,
Handeln bei Not- und Zwischenfällen, Lernziel f,
In einem Zeitraum von fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziel e,
Schutz vor Infektionskrankheiten, Lernziel a,
Kommunikationsformen und -methoden, Lernziele b und c,
Betreuen von Patienten und Patientinnen, Lernziel c,
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,
Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziel b,
Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziele d und e,
Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziele a und e,
In einem Zeitraum von fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Lernziel e,
Kommunikationsformen und -methoden, Lernziel e,
Betreuen von Patienten und Patientinnen, Lernziele a, b, f und g,
Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziele a und e,
Qualitätsmanagement, Lernziel b,
Abrechnungswesen, Lernziel c,
Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziel f,
Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziele a, h und i,
Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziel c,
Handeln bei Not- und Zwischenfällen, Lernziele c und d,
In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Stellung des Ausbildungsbetriebes im Gesundheitswesen; Anforderungen an den Beruf, Lernziele c und d,
Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, Lernziel d,
Kommunikationsformen und -methoden, Lernziele a und d,
Verhalten in Konfliktsituationen,
Betreuen von Patienten und Patientinnen, Lernziele d und e,
Beraten von Patienten und Patientinnen, Lernziele b bis d,
Qualitätsmanagement, Lernziele c und d,
Abrechnungswesen, Lernziele a und f,
Dokumentation, Lernziel a,
Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziele c, e und h,
Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziele c und f,
Umgang mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen sowie Heil- und Hilfsmitteln, Lernziele b bis d,
Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziel d,
Handeln bei Not- und Zwischenfällen, Lernziel e,
In einem Zeitraum von vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziel f,
Organisation und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes, Lernziel d,
Arbeiten im Team, Lernziele a und c,
Marketing, Lernziel b,
Materialbeschaffung und -verwaltung, Lernziele d und f,
Abrechnungswesen, Lernziel e,
Dokumentation, Lernziel b,
Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziele b, g und h,
In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziel e,
Zeitmanagement, Lernziele c, e und f,
Marketing, Lernziel a,
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
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