Art. 2 SN-18303Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Sächsischen Pflegeberufe-Schiedsstellenverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 4. Juli 2019 Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch.
Art. 3 SN-18302Erste Verordnung des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Tiergesundheitszuständigkeitsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 1. Juli 2019 Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch
Art. 2 SN-18339Verordnung des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung Tierische Nebenprodukte
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 22. Juli 2019 Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch
Art. 3 SN-17014Erste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der staatlich geprüften Lebensmittelchemiker
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2016 in Kraft. Dresden, den 26. September 2016 Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara…
§ 9 JHOmbStVO SNJugendhilfeombudsstellenverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 15. Juni 2026 Die Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen…